Varianten des elektronischen Rechnungsversandes

Im Zuge der E-Rechnungspflicht wird in Deutschland ab 2025 der elektronische Rechnungsaustausch (E-Invoicing) zunehmend standardisiert. Es handelt sich dabei um strukturierte Datensätze, die maschinell lesbar und verarbeitbar sein müssen und der EU-Norm EN 16931 entsprechen.

Diese Form des elektronischen Datenaustausches bietet folgende Vorteile:

höhere Effizienz und Zeitersparnis
Da die E-Rechnungspflicht maschinenlesbar Datenformate definiert, entfallen manuelle Dateneingaben, was die Durchlaufzeiten drastisch verkürzt
Fehlerreduktion
Die Standardisierung ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung. Validierungen minimieren Übertragungs- und Erfassungsfehler.
Beschleunigte Zahlungsabwicklung
Durch die automatisierte Verarbeitung werden Rechnungen schneller geprüft und freigegeben, was den Cashflow der Unternehmen verbessert.
Kosteneinsparungen
Der Wegfall von Papier, Druck, Porto sowie manuelles Handling spart administrative Kosten.
Gesetzliche Konformität (Legal Compliance)
Die E-Rechnungspflicht  – speziell die XRechnung, entspricht den Anforderungen der öffentlichen Verwaltung in Deutschland (B2G) und der EU-Norm. 
Nachhaltigkeit
Die papierlose Übermittlung trägt zum Umweltschutz bei
Nahtlose Systemintegration
Die strukturierten E-Rechnungsformate ermöglichen die nahtlose Integration in bestehende ERP- und Buchhaltungssysteme.


Strukturierte E-Rechnungsformate (Standard)

  • XRechnung: Dies ist ein rein strukturiertes XML-Format, das hauptsächlich für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (B2G – Business-to-Government) in Deutschland verwendet wird. Es erfüllt die Anforderungen der EN 16931 und ist für die direkte maschinelle Verarbeitung ausgelegt.
  • ZUGFeRD / Factur-X: Dies ist ein hybrides Format. Es besteht aus einer für Menschen lesbaren PDF-Datei, in welche eine strukturierte XML-Datei (Rechnungsdaten) eingebettet ist. Es ist für B2B (Business-to-Business) sehr beliebt, da es die Vorteile von PDF und strukturierten Daten vereint. 

Verfahren des elektronischen Austauschs

Es existieren unterschiedliche Verfahren des elektronischen Datenaustausches, die sich wie folgt darstellen:

  1. Peppol (Pan-European Public Procurement OnLine)
    Ein sicheres Netzwerk und Protokoll, über das E-Rechnungen (z.B. XRechnung oder Peppol BIS Billing 3.0) direkt von einem ERP-System zum anderen übermittelt werden können.
  2. EDI (Electronic Data Interchange)
    Traditionelles Verfahren, bei dem strukturierte Daten (wie EDIFACT) direkt zwischen den IT-Systemen von Geschäftspartnern ausgetauscht werden. Dies ist weiterhin zulässig, solange die Daten in ein EN-konformes Format überführt werden können.
  3. E-Mail mit strukturiertem Anhang
    Versand von XRechnung (XML) oder ZUGFeRD (PDF+XML) per E-Mail.
  4. Webportal-Upload
    Hochladen von Rechnungen in Portalen (z.B. OZG-RE für den Bund), die die E-Rechnung validieren und weiterleiten.

Wichtige Abgrenzung – Wegfall der klassischen PDF-Rechnungen ab 2025

Eine einfache PDF-Datei, die per E-Mail verschickt wird, gilt ab 2025 nicht mehr als E-Rechnung im Sinne der neuen B2B-Pflicht, sondern als „sonstiger Beleg“. 

Formate

Aktuell existieren die nachstehenden Rechnungsformate:

FormatTypNutzung

XRechnung

Strukturiert (XML)

B2G (Pflicht), B2B

ZUGFeRD

Hybrid (PDF+XML)

B2B, KMU

Factur-X

Hybrid (PDF+XML)

Internationales B2B (baugleich zu ZUGFeRD)

EDIFACT

Strukturiert (EDI)

Großhandel, Industrie

Roadmap der E-Rechnungspflicht

Die Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland und der EU verläuft in mehreren Phasen und begann im Jahr 2020 und soll im Jahr 2028 enden. Folgende Meilensteine werden bzw. wurden durchlaufen:

Seit November 2020

Verbindliche Nutzung der XRechnung bei Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber (B2G).

Ab 1. Januar 2025 (Empfangspflicht)

Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen (wie XRechnung oder ZUGFeRD) zu empfangen. Die Rechnungspflicht im B2B-Bereich startet.

Ab 1. Januar 2025 (Format-Updates)

Umstellung auf die neuen XRechnung-Versionen (Update von 2.3 auf 3.0.1)

2025–2026 (Übergangsfristen für Versand)

Bis 31.12.2026

Papierrechnungen und sonstige elektronische Formate (z.B. einfaches PDF) sind im B2B-Bereich noch zulässig, wenn der Empfänger zustimmt.

Kleinunternehmer

Für Unternehmen mit weniger als 800.000 € Umsatz im Jahr 2026 können Übergangsfristen bis Ende 2027 gelten.

Ab 1. Januar 2027 (Versandpflicht)

Für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 € im Vorjahr wird der Versand von E-Rechnungen (nach EN 16931) Pflicht.

Ab 1. Januar 2028

Endgültige Pflicht zur Verwendung strukturierter E-Rechnungen für alle Unternehmen (auch Kleinunternehmer).

Zukünftige Entwicklung

Ausbau der Nutzung von Netzwerken wie Peppol für den automatisierten Austausch von XRechnungen

Fazit

Die Möglichkeiten des elektronischen Rechnungsaustausches sind vielfältig. In Deutschland weden die in Kraft tretenden gesetzlichen Vorgaben ab 2025 schrittweise die Vielfalt auf die E-Rechnungsformate XRechnung, ZUGFeRD, Faktor-X sowie EDIFACT (INVOC) beschränken. Die bisher übliche Verwendung von PDF-Rechnungen wird ab spätestens 2027 gesetzlich unzulässig. 

Zudem werden die Vorteile des Peppol-Netzwerkes gegenüber der klassischen E-Mail, im Business-to-Business sowie im Business-to-Governance Bereich den klassischen E-Mail-Versand verdrängen.

Insgesamt wird die Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechnungsaustausches in den genannten Bereichen Business-to-Business sowie im Business-to-Governance die Rechnungsverarbeiten aufgrund der entfallenen Medienbrüche vereinfachen.